• Konzept einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

      der Mittelschule an der Guardinistraße

      Im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist festgelegt, dass die Erziehungsarbeit gemeinsam von den Erziehungsberechtigten und der Schule zu leisten ist. Dies erfordert eine von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit. An unserer Schule wird diese Zusammenarbeit folgendermaßen umgesetzt:

       

      1.)  Willkommens- und Begegnungskultur


      Die Schule schafft eine einladende und freundliche Atmosphäre

      • Im Eingangsbereich sind wichtige aktuelle Informationen auf zwei Info-Bildschirmen zu entnehmen.
      • Wir achten auf respektvolles Verhalten und einen freundlichen, höflichen  Umgangston.
      • Am Ende des Schuljahres werden alle neuen Fünftklässler des kommenden Jahres mit ihren Eltern an unsere Schule eingeladen und lernen an einem Begegnungsnachmittag unser Schulhaus und die Tutoren kennen und können alle Fragen stellen.
      • Schüler der fünften Klassen werden von Tutoren aus höheren Klassen unterstützt und betreut, die nach einem gezielten Programm von den Mitarbeiterinnen der Schulsozialarbeit ausgebildet und begleitet werden.

           Die Schule ist von gegenseitigem Respekt geprägt und schließt alle Beteiligten ein

      • Eltern und Lehrer sorgen dafür, dass sich Eltern als Teil der Schulgemeinschaft wertgeschätzt und ernst genommen fühlen.
      • Es wird auf eine Wertschätzung für die Teilnahme, Hilfe und Unterstützung schulischer Aktionen auf öffentlichen Veranstaltungen, in Elternbriefen und auf der Homepage geachtet.
      • Es finden zu Beginn des Schuljahres und bei Bedarf Elternabende mit der Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens und des Austausches statt. Dabei werden nach Möglichkeit auch die in der Klasse tätigen Fachlehrkräfte einbezogen.
      • Pro Halbjahr gibt es für berufstätige Eltern die Möglichkeit eines Elternsprechabends, an dem auf Wunsch auch Kontakt zu Fachlehrern vereinbar ist.
      • Es wird Rücksicht auf Familien mit niedrigem Einkommen bei der Anschaffung von Schulmaterialien, Ausflügen und Schulveranstaltungen genommen. (Eltern, die gegebenenfalls eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme ihres Kindes benötigen, können sich vertrauensvoll an die Klassenlehrkraft ihres Kindes wenden. )

       

      2.)  Vielfältige und respektvolle Kommunikation

           Schule, Eltern und Elternbeirat schaffen Vertrauen und Transparenz durch
           
      einen gegenseitig regelmäßigen Informationsaustausch

      • Die Schule stellt sicher, dass alle Eltern die aktuellen, wichtigen Informationen durch Elternbriefe erhalten.
      • Das Schulkind steht im Mittelpunkt bei einem vertrauensvollen Austausch über besondere Lebenslagen und der sozialen oder ökonomischen Situation der Familien.
      • Bei Bedarf und auf Wunsch der Eltern, organisiert die Schule Eltern-informationsabende mit Experten (z.B. Gefahren im Internet, Suchtgefahren, o.ä.) 

           Vielfältige, zielgerichtete Kommunikation

      • Passende Kommunikationswege
        Sprechstunde, Elternsprechtag, Elternbriefe, Eintrag ins Hausaufgaben- oder Mitteilungsheft, Telefonate, geschlossene Briefe und E-Mail an die Schule
      • In den 5. Klassen finden anstelle des Zwischenzeugnisses gemeinsame Gespräche mit Eltern, Schüler und Lehrer zur Lernentwicklung statt. In einem Informationsschreiben erhalten die Eltern vorab genaue Informationen.
      • Die Schulleitung nimmt auf Wunsch an Sitzungen des Elternbeirates teil.
      • Regelmäßiger Wissenstransfer bei den Übergängen durch Informationsabende für Eltern.
      • Es werden jederzeit Gespräche für die individuelle Laufbahnentscheidung der Schüler angeboten.
      • Die Beratungsangebote der Schule und ihrer professionellen Partner sind allen Eltern über Elternbriefe oder die Homepage bekannt.

       

      3.)  Erziehungs- und Bildungskooperation

           Eltern können sich auf vielfältige Art und Weise in das Schulleben und
           
      Unterrichtsgeschehen einbringen

      • Erwartungen an Eltern bezüglich wichtiger Kommunikations- und Kooperationsanlässe werden transparent und zeitnah weitergegeben.
      • Die Lehrkräfte und die Elternbeiräte der Klasse ermitteln und aktivieren die Ressourcen und Kompetenzen der Elternschaft in ihrer Klasse.
      • Der Elternbeirat und Vertreter der Schule erstellen in der gemeinsamen Konferenz einen Jahresplan, der die einzelnen Aktionen eines Schuljahres unter Berücksichtigung der Ideen- und Wunschsammlung der Eltern- und Lehrerschaft zeitlich festlegt.
      • In den Sitzungen des Elternbeirats werden Möglichkeiten der Eltern zur Mitwirkung an Schulveranstaltungen mit einem Vertreter der Schule abgesprochen.

       

          Eltern begleiten Ihr Kind beim Lernen und vermitteln ihr Interesse an den  
          
      schulischen Erfahrungen ihres Kindes

      • Es findet auf Wunsch ein regelmäßiger Dialog z.B. per E-Mail oder über das Hausaufgabenheft statt.
      • Die Maßnahmen und Formen der häuslichen Lernbegleitung und des elterlichen Schulengagements werden individuell abgestimmt.
      • Der durch den Stundenplan vorgesehene Förderunterricht wird für Schüler und Eltern transparent gestaltet.
      • Eltern erhalten Informationen (z.B. durch konkrete Tipps mit Beispielen; Beratungsadressen) zur praktischen Umsetzung zum „Lernen lernen“.
      • Die ganze Schulfamilie beteiligt sich an gemeinsamen Aktivitäten (Feste, Ausflüge, Projekte).
      • Individuelle Leistungen von Schülern werden durch eine Ausstellung oder Präsentation gewürdigt. (Vorspielen eines Instrumentes, Referate, Portfolio).

       

          Einbindung von Angeboten externer Akteure in den Schulalltag

      • Eltern werden über die Angebotsstruktur bei besonderen Anliegen informiert (z.B. Jugendsozialarbeiterin, soziale Dienste).

       

          Die Interessen der Schüler werden durch ihre Eltern und sich selbst vertreten

      • Die Schule informiert über Kinderrechte, Diskriminierung und Mobbing.
      • Die Schule sorgt selbstverständlich dafür, dass alle Kinder und Jugendlichen unterstützt werden, auch wenn die eigenen Eltern nicht dazu in der Lage sind.

       

      4.)  Partizipation der Eltern

          Aufklärung der Eltern über Mitwirkungsrechte und –Möglichkeiten

      • Durch die Transparenz in Entscheidungen und das Aufzeigen von Betei-ligungsmöglichkeiten der Elternschaft sollen diese ermutigt werden, sich aktiv einzubringen. Der Elternbeirat bietet Ansprechpartner auf der Homepage an.

       

          Beteiligung der Eltern am Schulentwicklungsprozess; repräsentative   
          
      Vertretung in den Elterngremien

      • Die Schule sorgt für die Einbeziehung der einzelnen Personengruppen der Schulfamilie an der Entwicklung von schulischen Leitzielen.
      • Die Elternschaft wird in wichtige Entscheidungen im Rahmen des Schul-entwicklungsprozesses mit einbezogen.

       

          Elternvertreter sind in Netzwerke der Schule eingebunden

      • Schule und Elternbeirat kooperieren mit kirchlichen und kulturellen Einrichtungen aus der direkten Schulumgebung.
      • Die Elternschaft stellt Kontakte zu ortsansässigen Unternehmen her und bemüht sich um Sponsoren für Schulveranstaltungen.